von Anja Michaeli
Seit Monaten ist der Verein Ev.-Luth. Wichernstift durch die Insolvenz seiner Tochtergesellschaft Wichernstift Altenhilfe gGmbH in den Schlagzeilen. Zuletzt hatten alle fünf Betriebsratsmitglieder der Aufhebung ihrer Arbeitsverträge zugestimmt und ihren Rücktritt erklärt. Sie werfen dem Trägerverein und der Geschäftsführung vor, durch falsche Informationen die Belegschaft gegen sich aufgewiegelt zu haben.
Insolvenzverwalter Berend Böhme (2.v.l.) erklärte vor Vertretern der Presse, wie es mit der Altenhilfe gGmbH im Wichernstift weitergehen soll.
Foto: Anja Michaeli
Das Insolvenzverfahren der Wichernstift Altenhilfe gGmbH hat eine Vorgeschichte, die im November 2010 mit einer ersten Insolvenz begann. Es wurde eine Nachfolgegesellschaft gegründet. Ein Jahr später folgte die zweite Insolvenzmeldung. 70 der 130 Bewohner mussten das Haus im Dezember verlassen. Nachdem vier Bewohner neu aufgenommen wurden, sind in dem Altenheim nun wieder 60 von 70 zur Verfügung stehende Plätze besetzt, so der Insolvenzverwalter Berend Böhme im Rahmen einer Pressekonferenz. Im Laufe des Verfahrens wurden 24 Mitarbeiter freigestellt, von denen bereits 13 eine neue Stelle gefunden hätten. Elf Kündigungen stünden noch an, 50 Stellen (33 Vollzeitarbeitsplätze) sollen erhalten werden. Die Gehälter sollen auf einem überdurchschnittlichen Niveau bleiben, Maximalforderung könnten nicht erfüllt werden. Damit sind unter anderem bestehende Privilegien wie Zuschüsse für examinierte Kräfte gemeint. Bis Ende des Jahres soll das Altenheim wieder auf eigene finanzielle Beine gestellt werden. In einem ersten Schritt wird in rund acht Wochen ein neuer Betriebsrat gewählt.
Böhme erklärte, dass er trotzdem jetzt froher in die Zukunft schaue denn je: „In der öffentlichen Wahrnehmung wächst das Vertrauen“. Und das wurde durch den Rücktritt der Betriebsratsmitglieder möglich. „Der Betriebsrat hat sich selber isoliert. Er hat den Rückhalt durch die Belegschaft total verloren.“ Damit spielt Böhme auf Forderungen des Betriebsrates an, die die Sanierung des Betriebes in Gefahr gebracht und damit Ablehnung bei den Mitarbeitern ausgelöst hätten. Die ehemaligen Betriebsräte hingegen beklagen fehlende Unterlagen für eine Sozialauswahl bei den Kündigungen, Hetzkampagnen sowie gezielte Falschinformationen. „Es ging ausschließlich darum, den Betriebsrat zu schlachten“, sagt der Bremer Rechtsanwalt Bernhard Baumann-Czichon, der die Betriebsratsmitglieder vertreten hat. Der Verein Wichernstift habe als Eigentümer der Immobilie einen Pachtvertrag verweigert, so lange der Betriebsrat tätig ist. Und das, obwohl er gleichzeitig Trägerverein der insolventen gGmbH sei. So stand der Betriebsrat einer Neuausrichtung und Sanierung im Wege, obwohl er unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben mitwirken wollte, so Baumann-Czichon. „Das ganze Gerede, der Betriebsrat hätte sich dem entgegengesetzt, ist völlig unberechtigt“. Und weiter: „Ich mache seit über 25 Jahren Arbeitsrecht und vertrete Arbeitnehmer und Arbeitnehmervertretungen, aber eine solche Ausprägung habe ich noch nie erlebt“.
Der Jurist Wolfgang Walter (links) wurde in Ganderkesee vorgestellt. Gemeinsam mit Jörg Emken bildet er den Wichernstift-Vorstand und neuer Geschäftsführer der Altenhilfe gGmbH, die sich im Insolvenzverfahren befindet. Der bisherige Geschäftsführer Friedrich Mohn ist zurückgetreten.
Foto: Anja Michaeli
Bereits im Dezember 2011 hatte sich das Diakonische Werk der hannoverschen Landeskirche von dem Verein getrennt, unter anderem weil der Umgang mit den Beschäftigten dem Ansehen von Kirche und Diakonie in der Öffentlichkeit geschadet habe. Der Anlass: Die Geschäftsführung des Altenheims hatte eine Liste mit Namen von Beschäftigten an das Schwarze Brett gehängt, die weder verlängerte Arbeitszeiten noch Kürzungen ihres Lohnes akzeptieren wollten. Wer die neuen Verträge bereits unterschrieben hatte, sollte die Kollegen beeinflussen, ebenfalls zu unterzeichnen. Walter geht nach Gesprächen mit dem Diakonischen Werk davon aus, dass der Ausschluss nicht von Bestand ist. Noch wäre er zudem nicht rechtskräftig. Der Ausschluss sei eindeutig und zudem einstimmig vom Präsidium gefasst worden, betont der stellvertretende Direktor des Diakonischen Werkes, Jörg Antoine, auf Nachfrage. Gesprächsangebote habe der Verein nicht wahrgenommen. Verwundert zeigte er sich darüber, dass auch nach Zustellung der schriftlichen Begründung bis heute kein Antrag dahingehend gestellt worden sei, das Thema in die Mitgliederversammlung einzubringen wie es die Satzung vorsehe. Die Forderung nach Rücktritt des Betriebsrates hält Antoine für sittenwidrig. „Wir bedauern natürlich die ganze Lage im Hinblick auf die Mitarbeiter außerordentlich“, so Antoine. Er betont, dass es sich bei diesem Ausschluss um einen einzigartigen Fall handele. Das habe es bisher in Niedersachsen noch nie gegeben.
Die Gewerkschaft ver.di hat indessen den Auftrag erteilt, Strafanzeige gegen den ehemaligen Altenhilfe-Geschäftsführer Friedrich Mohn und gegen Vereinsvorstand Jörg Emken nach § 119 des Betriebsverfassungsgesetzes zu stellen, das bei Straftaten gegen Betriebsverfassungsorgane und ihre Mitglieder Anwendung findet.


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